Ärztliche Verordnung
Das Wundambulatorium arbeitet nur mit einer ärztlichen Verordnung für Wundbehandlung und Podologie. (Fusspflege bei Diabetikern wird von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.)
Bitte sprechen Sie die Behandlungsmethode in jedem Fall mit Ihrem Haus- oder Spitalarzt ab und ersuchen Sie ihn um die schriftliche Verordnung für die Behandlung im Wundambulatorium.

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Behandlungskosten
Sämtliche in der Grundversicherung aufgelisteten Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Kostenbeteiligung des Patienten max. 15,95 Sfr. je Behandlungstag. Die Restfinanzierung erfolgt durch die Wohngemeinde. Allfällige Ausnahmen wie z.B. Pflegeprodukte, Verbandsschuhe oder nicht MIGEL gelistete Materialien müssen zu 100% vom Patienten direkt bezahlt werden. Jeder Patient wird vor dem Einsatz solcher Ausnahmeprodukte informiert und um sein Einverständnis gefragt.

Unentschuldigte Absenzen und Terminabsagen
Bei unentschuldigten Absenzen verrechnen wir die volle Behandlungsdauer (muss vom Patienten selber beglichen werden). Absagen können wir ausser in Notfällen nur bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn entgegennehmen.